Wandhydranten sind in Gebäuden fest installierte Wasserentnahmestellen. In ihnen sind aufgerollte Gewebe- bzw. formstabile Schlauchleitungen, die zur ersten Brandbekämpfung durch Betriebsangehörige und durch die Feuerwehr vorgesehen sind. Wandhydranten sollten dort installiert werden, wo sie leicht zugänglich und schnell erreichbar sind. Ideale Orte sind z. B. in der Nähe von Fluchttüren und Treppenhäusern. Fluchtwege dürfen durch sie nicht verengt werden und die Hydranten müssen selber gut zugänglich installiert sein. Die Türen des Wandhydranten Schrankes müssen sich z.B. um 180° öffnen lassen. Um eine Verrauchung von Fluchtwegen (z. B. Treppenräumen) zu verhindern, sollten Wandhydranten so installiert sein, dass bei ihrem Einsatz die Funktion von Rauchschutztüren durch die verlegte Schlauchleitung nicht beeinträchtigt wird.
Wandhydranten werden von einer unter Druck stehenden Wasserleitung mit Löschwasser versorgt. Der Wasserdruck darf am Wandhydrant 7 bar Fließdruck nicht übersteigen. Besteht die Gefahr, dass durch Ausfall von Frequenzumformern an Druckerhöhungsanlagen oder anderen Einrichtungen sogar Drücke über 12 bar auftreten können, so sind zusätzlich Sicherheitsventile zu installieren. Druckminderer sind in solchen Anlagen nicht mehr erlaubt.´
Man unterscheidet den Wandhydrant „Typ F“ und den „Typ S“
- Der Wandhydrant „Typ F“ ist sowohl zur Selbsthilfe sowie zum Einsatz durch die Feuerwehr konzipiert. In dieser Ausführung besteht der Schlauch entweder aus formstabilem Material (min. R1“) oder aus einem vollsynthetischen C-42-Druckschlauch. Die Anschlussleistung muss bei drei gleichzeitig betriebenen Wandhydranten 100 l/min (6 m³/h) bei einem Fließdruck von 3 bar betragen. Wandhydranten vom Typ F dürfen nicht direkt an das Trinkwassernetz angeschlossen werden, sondern sind über Löschwasserleitungen „nass“ oder „nass/trocken“ nach DIN 1988-600 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 600: Trinkwasser-Installationen in Verbindung mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen
- Der Wandhydrant „Typ S“ ist nur zur Selbsthilfe vorgesehen. Der Schlauch besteht zwingend aus einem formstabilen Material (min. R3/4“). Ihre Anschlussleistung muss bei zwei gleichzeitig betriebenen Wandhydranten 24 l/min bei einem Fließdruck von 2 bar sicherstellen.
Durch den anhaltenden Nachfluss des Löschmittels aus der Wasserversorgung ist mit einem Wandhydranten eine ununterbrochene Brandbekämpfung möglich. Diese geht jedoch weit über die Grenzen einer ungefährlichen Brandbekämpfung von Entstehungsbränden durch Selbsthilfekräfte ohne Feuerwehrausrüstung hinaus. Daher muss der Einsatz von Wandhydranten auf Entstehungs- und Kleinbrände beschränkt bleiben.
Wandhydrantenanlagen dürfen nicht mehr direkt an das öffentliche Trinkwassernetz angeschlossen werden. Gemäß DIN 1988-600 müssen Löschwasserübergabestellen verwendet werden.